Der Sonderpädagogische Dienst bietet die Unterstützung bei der Förderung von Kindern an allgemeinen Schulen (Grund- und Hauptschulen) an, die Lern- bzw. Entwicklungsprobleme zeigen.
Arbeitsweise:
freiwillige Beratung von LehrerInnen, Schulen, Eltern, SchülerInnen
Koordination von Fördermöglichkeiten
grundsätzlich ergebnisoffene, konsensorientierte Prozess-Begleitung, die alle Beteiligten miteinbezieht
Der Erfolg von Förderung hängt entscheidend davon ab, dass der Bedarf rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Dafür ist eine Zusammenarbeit von Schule und Eltern erfoderlich. Wenn deutliche Anhaltspunkte eines Förderbedarfs vorliegen, der die Möglichkeiten der allgemeinen Schule übersteigt, kann sie Unterstützung beim sonderpädagogischen Dienst suchen. Bei Bedarf werden auch Experten aus dem schulischen und dem außerschulischen Bereich einbezogen. Die Koordination erfolgt durch die allgemeine Schule.
Verlauf eines Beratungsprozesses
1. Schritt
Die Grund-/ Hauptschule berät mit den Eltern über mögliche Fördermaßnahmen.
Wenn die Maßnahmen nach der vereinbarten Zeit dem Kind nicht ausreichend helfen, vereinbaren Schule und die Eltern, den sonderpädagogischen Dienst zu informieren.
2. Schritt
Ein(e) Kooperationslehrer(in)- spricht mit Lehrern, Eltern und dem Kind-besucht und beobachtet das Kind im Unterricht-führt eine individuelle Förder-Diagnostik im Einzelkontakt mit dem Kind durch. Dabei werden pädagogische und psychlogische Beobachtungs- und Testverfahren verwendet. Bei Bedarf werden nach Absprache mit den Eltern auch außerschulische Experten hinzugezogen.
3. Schritt
Die Ergebnisse und Einschätzungen werden mit den Eltern und der Schule ausführlich besprochen. Aus diesem umfassenden Bild der gesamten Lernsituation des Kindes wird gemeinsam der aktuelle Förderbedarf definiert.
4. Schritt
Gemeinsam wird die weitere Förderung des Kindes geplant und beschlossen:
Welche Hilfen sind notwendig?
Wo werden diese Hilfen angeboten?
Wie werden die Hilfen organisiert?
Wichtig:
Alle Antragstermine beachten!
Auf der Homepage des SSA Tübingen ist das neue Meldeformular zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf
abrufbar. Sonderpädagogische Überprüfungen können nur noch mit diesem aktuellen Formular beantragt werden.